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Batterieentsorgung

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber, „Li“ für Lithium, „Ni“ für Nickel, „Mh“ für Metallhydrid und „Zi“ für Zink. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 

 

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonnen bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

 

Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

 

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz „ElektroG“ vom 23. März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.